Zugangsvoraussetzung zum Sportbetrieb

Geschrieben am 04.12.2021 von der Vorstandschaft




Bundesweit wird künftig der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung unabhängig von der Inzidenzzahl zunächst nur für Geimpfte und Genesene (2G) möglich gemacht.

Rheinland-Pfalz bleibt bei der strengeren Linie, dass überall dort, wo keine Maske getragen werden kann, auch für Geimpfte und Genesene ein Test notwendig ist (2GPlus). Hiervon ausgenommen sind Personen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben.
Ein aktueller Test unter Aufsicht kann vor Ort vorgenommen werden. Dieser gilt dann aber nur für diesen speziellen Anlass und nicht als allgemeiner Testnachweis.
Wo das Tragen einer Maske möglich ist, bleibt es auch in Rheinland-Pfalz bei der 2G-Regelung, dies gilt beispielsweise auch für einzelne Bereiche des Sportbetriebes, zum Beispiel bei Yoga rund um den Stuhl.
Bei Veranstaltungen im Freien gilt die 2G-Regel.
Generell ausgenommen in Rheinland-Pfalz sind Kinder unter zwölf Jahren. Sie brauchen keinen Test.
Für Kinder bis einschließlich 17 Jahre gilt überall 3G – geimpfte und genesene Kinder über zwölf Jahre brauchen also auch im Kino oder der Gastronomie keinen Test.
Eure Vorstandschaft